Vermögenswirksame Leistungen in Bausparverträge

Die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen in Bausparverträge ist wesentlich interessanter als die Anlage in Banksparpläne sowie in Aktienfonds.

 

Bausparverträge haben kein Kursrisiko wie Aktienfonds und werden gegenüber Banksparplänen staatlich gefördert.



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Wer erhält VL-Zahlung

Alle Arbeitnehmer, auch Beamte, erhalten die vermögenswirksame Leistungen. Voraussetzung ist, dass dies in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Hierbei ist es gleichgültig, ob das Arbeitsverhältnis in Vollzeit oder Teilzeit ausgeübt wird.


Wie hoch ist die VL-Zahlung

Dies Leistung seitens des Arbeitgebers kann maximal 40 Euro betragen. Der tatsächliche Betrag kann jedoch weniger sein. In den einzelnen Verträgen ist die Höhe geregelt. Im öffentlichen Dienst beträgt die VL-Zahlung ca. 6,55 Euro.


Zahlt der Arbeitgeber nicht den vollen Betrag von 40 Euro, kann der Arbeitnehmer die Leistung bis zu 40 Euro aufstocken. Der Differenzbetrag wird von seinem Nettolohn abgezogen.

Wie hoch ist die staatliche Förderung

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt beim Bausparen 9 Prozent der jährlichen Sparleistung.

Der maximal geförderter Betrag beträgt 470 Euro, die Prämie beträgt 43 Euro.

 

Um die Prämie zu erhalten dürfen gewisse Grenzen beim zu versteuernden Einkommen nicht überschritten werden.

Die Einkommensgrenzen sind

  • bei ledigen Personen     17.900 Euro
  • bei Eheleuten                   35.800 Euro

 Werden diese Einkommensgrenzen überschritten entfällt die Arbeitnehmersparzulage.

 

VL-Zahlungen auf Bausparverträge können dann für die Wohnungsbauprämie angerechnet werden.

Mitteilung an den Arbeitgeber

Damit der Arbeitgeber die VL-Zahlung an die Bausparkasse weiterleiten kann, ist es erforderlich, dass dieser über die Bausparnummer informiert wird. Hierfür halten die Bausparkassen entsprechende Formulare bereit.


Ihr Blogautor

Rudolf Schneider

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