Riesterverträge-Wichtiges zum Jahresende

Viele haben einen Riestervertrag, doch wird er immer richtig bespart? Um die volle Riesterförderung zu erhalten, ist die richtige Besparung die Grundvoraussetzung.

Was ist zu beachten?


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Erforderliche Sparleistung

Um die richtige Besparung im Jahr zu erreichen, ist es notwendig das Berechnungsschema hierfür zu kennen.

 

Ausgangslage sind 4 % vom Bruttoeinkommen des Vorjahres, maximal 2.100 Euro.

Hiervon wird die Grundzulage abgezogen. Diese beträgt 154 Euro für den Sparer.

 

Hat der Sparer Kinder so können weitere Zulagen für jedes Kind abgezogen werden.

Die Kinderzulage richtet sich nach dem Geburtsdatum. Kinder, die vor 2008 gebohren wurden, erhalten eine Zulage von 185 Euro; für Kinder, die nach 2008 gebohren wurden, beträgt die Zulage 300 Euro pro Jahr.

 

Der verbleibende Restbetrag aus diesem Rechenvorgang ergibt die erforderliche Sparleistung aus Egenmitteln. Nur wenn diese vollständig erbracht wird, erhält man auch die volle Zulagen. Ist die Sparleistung geringer, erhält man auch nur die anteilige Zulagen.

 

Daher ist es gegen Ende des Jahres sehr wichtig, die bisher erbrachte Sparleistung zu überprüfen. Ein guter Bausparberater erinnert den Kunden an die Überprüfung. Gleiches gilt natürlich auch für die Wohnungsbauprämie. Auch hier ist die Überprüfung der Sparleistung notwendig.

 

Rechenbeispiele:

 

Bruttoeinkommen im Vorjahr 40.000 Euro.

Bausparer ist ledig und hat keine Kinder

 

4 % von 40.000  =            1.600 Euro

./. Grundzulage                   154 Euro

 

Eigene Sparleistung        1.446 Euro im Jahr

 

 

 

Jahreseinkommen 50.000 Euro

Verheiratet; 2 Kinder, eins davon 2007 gebohren, das zweite Kind 2010 gebohren

Ehepartner/in hat kein eigenes Einkommen

 

4 % von 50.000 =                  2.000 Euro

./. Grundzulage                       154 Euro

./. Kinderzulage                       185 Euro   für Kind vor 2008

./. Kinderzulage                       300 Euro   für Kind nach 2008

 

Eigenbeitrag                          1.361 Euro

 

Der Ehepartner/in kann einen eigenen Riestervertrag abschliessen. Als mittelbar berechtige Person reicht hier ein eigene Sparleistung von 60 Euro um die volle Grundzulage in Höhe von 154 Euro zu erhalten.


 

 

 

 

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