BKM-Saarland: Wohnungsbauprämie

Was viele nicht wissen, ist dass der Staat das Bausparen mit einer staatlichen Prämie belohnt. Wer in 2017 einen bestimmten Betrag auf einen Bausparvertrag einzahlt, hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. opti-Kredit  als Partner der Bausparkasse Mainz ist Ihr kompetenter Bausparberater im Saarland und Raum Trier. Welche Kriterien gelten für die Wohnungsbauprämie.

 

opti-Kredit: Ihr BKM-Bausparberater im Saarland


BKM-Saarland: Wohnungsbauprämie 2017sichern

Die BKM hat nicht nur sehr gute Bauspartarife, ihre Bausparkunden profitieren auch von den staatlichen Zulagen. So erreichen die Bausparer schneller ihr Ziel. Dabei sind die Ziele ganz unterschiedlich. Der Staat belohnt das Bausparen und gewährt die Wohnungsbauprämie.

 

opti-Kredit als Partner der BKM im Saarland erklärt Ihnen die Wohnungsbauprämie.

 

Wer hat Anspruch

 

Alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland haben Anspruch auf die Wohnungbauprämie. Ob die Steuererklärung abgegeben wird ist dabei unrelevant. Viele sind nicht zur Abgabe verpflichtet, haben aber dennoch Anspruch auf die Wohnungsbauprämie, beispielsweise Schüler.

 

Wohnungsbauprämie ist an das Alter gebunden. Wer das 16. Lebensjahr in 2017 beendet, hat Anspruch auf die Prämie, das bedeutet man wir in 2017 16 Jahre alt. Eine Obergrenze für die Prämie gibt es nicht. Für Vollwaisen gibt es kein Mindestalter.

 

Wie hoch muss der Sparbetrag sein

 

Die Förderung bezieht sich auf einen maximalbetrag. Dieser beträgt

bei Ledigen           512 Euro

bei Eheleuten     1.024 Euro

 

Sparbeträge darüber hinaus werden nicht gefördert. Wird weniger gespart, wird eine anteilige Wohnungbauprämie gezahlt. Die Mindestsparleistung muss 50 Euro betragen.

 

Höhe der Wohnungsbauprämie

 

Die Prämie beträgt 8,8 Prozent auf die eingezahlte Bausparleistung. Die maximale Prämie beträgt

bei Ledigen       45,06 Euro

bei Eheleuten    90,11 Euro

 

Die Prämie wird nicht dem Bausparvertrag gutgeschrieben, sondern es erfolgt lediglich ein Hinweis auf die Wohnungsbauprämie.

 

Einkommenshöhe

 

Der Staat fördert mit seiner Prämie Klein- und Mittelverdiener. Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen. Die Obergrenze für die Prämie beträgt

bei Ledigen        25.600 Euro

bei Eheleuten     51.200 Euro

 

Wo beantragt man die Wohnungsbauprämie

 

Die Bausparkasse Mainz versenden sogenannte "Anträge auf Wohnungsbauprämie". Dieser ist auszufüllen und an die BKM zurückzusenden. Diese wird den Antrag an das zuständige Finanzamt weitergeleitet.

 

Verwendung der Wohnungsbauprämie

 

Die Prämie ist an eine wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparguthabens gebunden. Nur wer das Guthaben für Kauf, Neubau oder Modernisierung der eigenen Immobilie verwendet erhält die Prämie. Bei wohnwirtschaftlicher Verwendung des Guthabens zahlt das Finanzamt diese Prämie aus.

 

Zweckfremde Ausgaben werden nicht gefördert. Ausnahme hierfür ist die zweckfremde Verwendung wenn der Bausparer bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Eine zweckfremde Verwendung kann auch bei Arbeitslosigkeit nach Vertragsabschluss vorgenommen werden, ohne dass die Wohnungsbauprämie entfällt.

 

opti-Kredit als Partner der BKM im Saarland berät Sie zu weiteren Fragen der Wohnungsbauprämie sowie allen weiteren Fragen zu Bausparverträgen der Bausparkasse Mainz.

 

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