Baukindergeld: Förderung Wohneigentum

Die Bundesregierung hat das neue Baukindergeld für Familien beschlossen. Damit soll Familien und Alleinerziehende mit Kindern die Anschaffung von Wohneigentum leichter ermöglicht werden. Wer Baukindergeld bekommt und wie die Beantragung erfolgt, darüber besteht große Unsicherheit.

Wir zeigen Ihnen, ob Sie Anspruch darauf hat und wie die Beantragung erfolgt.

 

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Wichtigste Merkmale von Baukindergeld

Die wichtigsten Merkmale kurz zusammengefasst:

  • 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre jährlich 1.200 Euro)
  • Für Familien und Alleinerziehende
  • Für Neubau, Kauf oder Übernahme gemieteter Wohnung
  • Haushaltseinkommen max 90.000 Euro mit einem Kind, pro weiteres Kind 15.000 Euro
  • Beantragung bei KFW nach Einzug
  • Förderung ab 01.01.2018

Höhe des Baukindergeldes und Auszahlung

Die maximale Förderung pro Kind beträgt 12.000 Euro. Der Zuschuss wird auf 10 Jahre verteilt, die jährliche Auszahlung beträgt 1.200 Euro.

 

Die jährliche Auszahlung orientiert sich nach dem Datum der ersten Auszahlung, in den Folgejahren wird jeweils zum gleichen Datum ausgezahlt.

Wer bekommt Baukindergeld

Personenkreis

 

Baukindergeld bekommen:

  • Familien
  • Alleinerziehende

Kinder müssen im elterlichen Haushalt leben und dürfen das 18. Lebensjahr nicht überschritten haben.

 

 

Was wird gefördert

 

Baukindergeld bekommen (Mit-)Eigentümer von selbstgenutzem Wohneigentum. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Haus kaufen oder bauen und selbst einziehen
  • Eigentumswohnung kaufen und selbst einziehen
  • gemietete Wohnung kaufen und weiterhin dort wohnen

 

 

Abhängig vom Haushaltseinkommen

 

Baukindergeld gibt es nur, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen gewisse Grenzen nicht übersteigt.

  • Haushaltseinkommen max. 90.000 Euro bei einem Kind
  • Für jedes weitere Kind erhöht das Hauhaltseinkommen sich um 15.000 Euro.

Für die Ermittlung des Haushaltseinkommens sind das vorletzte und vorvorletzte Einkommen (siehe Steuerbescheid)

 

Beispiel:

Das Baukindergeld wird für 2018 beantragt,

die Steuerbescheide von 2016 und 2015 sind zugrunde zu legen.

Beantragung

Für die Beantragung gelten nachfolgende Punkte:

  • Die Beantragung muss innerhalb von 3 Monaten nach Einzug öder Übernahme erfolgen. Der Nachweis muss in Form einer Einwohnermeldebescheinigung vorliegen
  • Die Beantragung erfolgt bei der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Eine einmalige Beantragung reicht aus, die Auszahlung erfolgt dann jährlich automatisch.

Nichtförderfähige baumaßnahmen

Anbauten an ein bestehendes eigengenutztes Wohnhaus oder Modernisierungen in eigengenutzen Wohneigentum werden nicht gefördert.

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