Grunderwerbssteuer: Saarland und Bundesländer

Die Grunderwerbssteuer ist ein entscheidender Faktor bei dem Erwerb einer Immobilie bzw. bei dem Erwerb eines Baugrundstückes.

Bei jeder Finanzierung sollte sie mit den anderen Nebenkosten, Maklergebühren Notarkosten etc., berücksichtigt werden. Diese fließen nicht in die Wertermittlung der Immobilie ein, daher ist oftmals eine Finanzierung über den Beleihungswert (Wertfestsetzung der Bank) notwendig.

Die Grunderwerbssteuer ist Ländersache, daher nachstehend die Grunderwerbssteuer im Saarland und den Bundesländern.

 

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Grunderwerbssteuer im Saarland und den Bundesländern

Tabeller der Grunderwerbssteuer im Saarland und den Bundesländern.

 

Baden-Württemberg5,0 %              05.11.2011

Thüringen6,5 %01.01.2017

 

 

Wie ersichtlich ist die Grunderwerbssteuer im Saarland mit die am höchsten; mit 6,5 % führt sie mit anderen Bundesländern die Tabelle an. In Bayern und Sachsen ist sie am niedrigsten.

 

Die Grunderwerbssteuer im Saarland hat sich wie folgt entwickelt:

 bis Ende 2011        3,5 %

01.01.2012              4,5 %

01.01.2013              5,5 %

01.01.2015              6,5 %

 

Die Entwicklung zeigt, dass sie sich stetig erhöht hat.

 

Im Nachbarland Rheinland-Pfalz ist sie mit 5 % deutlich niedriger.

 

Die Grunderwerbssteuer bezieht sich immer auf das Grundstück. Ist dieses unbebaut, ist der Kaufpreis des Baulandes die Basis. Steht auf dem Grundstück eine Immobilie, ist die Basis der Kaufpreis des Grundstückes und der Immobilie. Beide können nur als eine Einheit verkauft werden.

Wer ein Baugrundstück kauft und darauf ein Wohnhaus errichten lässt zahlt somit weniger als wenn er ein gleichwertiges Grundstück samt Gebäude erwirbt.

 

Bayern 3,5 % 1998 Berlin 6,0 % 01.01.2014 Brandenburg 6,5 % 01.07.2015 Bremen 5,0 % 01.01.2014 Hamburg 4,5 % 01.01.2009 Hessen 6,0 % 01.08.2014 Mecklenburg-Vorpommern 5,0 % 01.07.2012 Niedersachsen 5,0 % 01.01.2014 Nordrhein-Westfalen 6,5 % 01.01.2015 Rheinland-Pfalz 5,0 % 01.03.2012 Saarland 6,5 % 01.01.2015 Sachsen 3,5 % 1998 Sachsen-Anhalt 5,0 % 01.03.2012 Schleswig-Holstein 6,5 % 01.01.2014

Bedeutung der Grunderwerbssteuer bei Finanzierungen.

Beim Kauf einer Immobilie fallen neben dem eigentlichen Kaufpreis noch weitere Nebenkosten an. Dies sind die Grunderwerbssteuer, Maklerkosten, Notarkosten sowie Kosten des Grundbuchamtes. All diese Kosten stellen einen erheblichen Kostenblock dar, der grobe Richtwert hierfür liegt bei ca. 12 Prozent.

 

Wenn das Eigenkapital nicht ausreicht um diese Nebenkosten zu finanzieren, bedarf es einer zusätzlichen Finanzierung. Da diese Finanzierung über 100 % des eigentlichen Immobilienpreises hinaus geht, ist dieser zusätzliche Finanzierungbaustein mit deutlich höheren Zinskosten ausgestattet. Der Grund hierfür liegt im höheren Risiko der Bank. Nicht alle Banken finanzieren bei dieser Konstellation.

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