Wohnungsbauprämie 2015

Mit der Wohnungsbauprämie fördert der Staat die Sparleistungen in Bausparverträge. Damit keiner diese staatliche Prämie für 2015 verschenkt, sind bestimmte Aspekte zu berücksichtigen. Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie, wie hoch ist sie und wie kann sie verwendet werden, dies sind zentrale Themen.


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Wer hat Anspruch auf Wohnungsbauprämie

Anspruch auf diese Prämie haben alle natürlichen Personen, sofern sie mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben und steuerpflichtig in Deutschland sind. Steuerpflichtig bedeutet nicht automatisch, dass die Steuererklärung auch abgegeben wird.


Der Anspruch der Prämie endet mit dem Tod.

Wie hoch ist die Prämie

Die Wohnungsbauprämie wird auf eine maximale Bausparleistung von 512 Euro pro Jahr gezahlt. Sparbeiträge darüber hinaus werden nicht gefördert. Sparbeträge darunter werden anteilig gefördert.

Die prozentuale Prämie beträgt 8,8 %. Somit beträgt die maximale Wohnungsbauprämie 45,06 Euro (512 x 8,8 %).


Bei Eheleuten verdoppelt sich die maximale Sparleistung auf 1.024 Euro, die Wohnungsbauprämie auf 90,11 Euro.

Einkommensgrenzen

Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen. Die Grenzen hierbei liegen

  • bei ledigen Personen     25.600 Euro
  • bei Eheleuten                   51.200 Euro

Liegt das zu versteuernde Einkommen darüber entfällt die Wohnungsbauprämie.

Verwendungszweck

Die Wohnungsbauprämie wird nur dann gezahlt, wenn die Sparleistungen für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wurden, dies sind Kauf, Bau und Modernisierungsmaßnahmen.

Werden die Gelder anderweitig verwendet, entfällt die Prämie.


Ausnahme:

War der Bausparer bei Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt, und besteht der Vertrag mindestens 7 Jahre, darf die Wohnungsbauprämie anderweitig verwendet werden.


Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung


Ihr Blogautor

Rudolf Schneider

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