Banken vergeben Kredite und möchten diese bestmöglich absichern. Jedoch ergibt sich oftmals das Problem, dass die Kreditnehmer keine werthaltigen Sicherheiten stellen können.
Sicherheitengeber können auch andere Personen sein. Eine Bürgschaft durch eine andere Person ist eine Sicherheit für die kreditgebende Bank. Doch was bedeutet das für den Bürgen.
Haftung des Bürgen
Eine Bürgschaft bedeutet, dass der Bürge die Zahlungsverpflichtung des Hauptschuldners übernimmt, falls dieser nicht mehr zahlen kann oder will.
Jeder Bürge muss sich daher bewusst sein, dass er für den Kredit haftet. Die Abgabe der Bürgschaft sollte daher gut überlegt sein.
Wird der Bürge seitens der Bank in Anspruch genommen, kann das seine Finanzsituation enorm negativ beeinflussen. Maßgebend hierfür ist der Haftungsumfang.
Haftungsumfang
Bezüglich des Haftungsumfangs bei der Bürgschaft kommt es auf die Art des Vertrages an.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Die Regel ist die Selbstschuldnerische Bürgschaft. Hier haftet der Bürge wie der Kreditnehmer für den Kredit in vollem Umfang. Der Haftungsumfang bezieht sich immer auf die
Kreditschuld.
Höchstbetragsbürgchaft
Hier kann die Bürgschaft betraglich begrenzt werden. Der Haftungsumfang ist limitiert auf den verbürgten Betrag.
Beispiel:
A nimmt einen Kredit über 10.000 Euro auf
B bürgt für maximal 5.000 Euro
Zahlt A nicht mehr seine Rückzahlungsrate, kann die Bank B die Zahlung von 5.000 Euro verlangen. Das Restrisiko liegt beim Kreditnehmer A.
Laufzeit der Bürgschaft
Bürgschaften sind in der Regel zeitlich nicht befristet. Sie laufen solange bis der Kredit getilgt ist. Eine individuelle Vereinbarung mit der Bank ist jedoch möglich, allerdings weden sich nur wenige Banken darauf einlassen.
Ihr Blogautor
Rudolf Schneider
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