Zuteilung des Bausparvertrages

Die Zuteilung ist bei einem Bausparvertrag ein wichtiger Termin. Es bedeutet, dass nun der Übergang von der Sparphase in die Darlehensphase stattfinden kann.

 

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Sparphase

In der Sparphase wird durch regelmäßige Beiträge ein Bausparguthaben aufgebaut. Zu den vierteljährlichen Stichtagen 31.03.; 30.06.; 30.09. und 31.12., wird das Guthaben jeweils bewertet. Das Ergebnis hiervon ist die Festlegung einer Bewertungszahl. Jede Bausparkasse bewertet individuell und hat eine Zuteilungsgrenze festgelegt. Wird diese Grenze überschritten, kommt der Bausparvertrag in die Zuteilung.

Hierüber wird der Kunde informiert.


Zuteilung bedeutet, der Bausparer kann das Baupardarlehen beanspruchen.


Die Zuteilungsmitteilung bedeutet nicht, dass der Bausparer das Bauspardarlehen nehmen muss. Er kann es zu jedem späteren Zeitpunkt nehmen oder darauf verzichten.

Darlehensphase

Nimmt der Bausparer das Bauspardarlehen in Anspruch, dann teilt er dies der Bausparkasse mit. Die Bedingungen des Bauspardarlehens wurden mit Abschluss des Bausparvertrages festgelegt.

Der Kreditzinssatz und die monatliche Tilgungsrate sind festgelegt und können nicht mehr verändert werden.

Nach Auszahlung des Bauspardarlehens wird das Darlehen durch regelmäßige Zahlungen getilgt.


Ihr Blogautor

Rudolf Schneider

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