Riestern: Jährlich überprüfen

Viele Riesterverträge wurden abgeschlossen. Doch ob immer richtig geriester wird, ist fraglich? Um die volle Riesterzulage zu erhalten ist es jedes Jahr notwendig, die Einzahlungen in die Verträge richtig vorzunehmen. Damit ist der richtige Einzahlungsbetrag gemeint. Wie ermittelt man den Einzahlungsbetrag?


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Berechnung der Riestereinzahlung

Berechnungsschema


Das Berechnungsschema für die Ermittlung des Einzahlungsbetrages ist immer das Gleiche. Ausgangsbasis ist das Jahreseinkommen des Vorjahres. Von diesem Betrag werden 4 % berechnet. Der maximale Einzahlungsbetrag in einen Riestervertrag beträgt 2.100 Euro.


Wenn man den Betrag ermittelt hat, zieht man die Riesterzulage ab. Diese wird seitens des Staates in den Riestervertrag eingezahlt. Die Differenz, Riesterbetrag - Riesterzulage, ist der Eigenbetrag pro Jahr.


Welche Riesterzulagen gibt es?

  • Inhaber des Riestervertrages                             154 Euro
  • Kinder vor 2008 gebohren                                   185 Euro
  • Kinder ab 2008 gebohren                                     300 Euro

Beträgt die Einzahlung in den Riestervertrag nicht 4 Prozent, wird die Riesterzulage nur anteilmäßig gezahlt.


Arten für den Erhalt der Riesterzulage:

  • unmittelbaer Zulagenberechtigung - liegt vor, wenn die Person in die Rentenversicherung einzahlt
  • unmittelbar zulagenberechtigt sind auch Eltern während der Erziehungszeit
  • mittelbare Zulagenberechtigung - liegt vor, wenn die Person nicht in die Rentenversicherung einzahlt, der Ehepartner jedoch in die Rentenversicherung einzahlt

Besonderheiten bei unmittelbar Riesterberechtigte:

  • die Mindesteinzahlung pro Jahr beträgt 60 Euro
  • Um die volle Zulage zu erhalten muss der Ehepartner, unmittelbar Berechtigter, die volle 4 % in den Riestervertrag einzahlen

Vorteile von Riesterverträgen:

  • hohe Rendite durch die Riesterzulage
  • hohe Zulagen für Familien mit Kindern
  • Steuerfreiheit der Erträge während der Einzahlungsphase
  • Vorzeitige Verwendung für Neubau oder Kauf einer eigengenutzen Immobilie (Wohnriester)
  • Verwendung für altersgerechte Umbauten


Beispiele:


Ledige Person

berufstätige Frau, Jahreseinkommen 30.000 Euro

4 % von 30.000                                 1.200 Euro  (Riesterbetrag)

- Riesterzulage                                    154 Euro

Eigenbetrag                                      1.046 Euro (pro Jahr, monatlich 88 Euro)


Ehepaar

Er berufstätig, Jahreseinkommen 40.000 Euro, sie nicht berufstätig.

2 Kinder, gebohren 2005 und 2009, Kinder werden Mann zugerechnet

4 % von 40.000                               1.600 Euro (Riesterbetrag)

- Riesterzulage                                  154 Euro

- Kinderzulage vor 2008                  185 Euro

- Kinderzulage nach 2008               300 Euro

Eigenbetrag                                       961 Euro (pro Jahr, monatlich 81 Euro)


Riestervertrag Ehefrau

Beitrag                                                  60 Euro

Riesterzulage                                    154 Euro


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Jährliche Überprüfung

Warum ist die jährliche Überprüfung notwendig?

Der Hauptgrund ist das veränderte Jahreseinkommen. Bleibt es gleich, bleibt der Einzahlungsbetrag gleich. Steigt das Jahreseinkommen durch Gehaltserhöhungen oder Tariferhöhungen, verändert sich der 4 %-Betrag.


Der jährliche Riesterbetrag muss neu berechnet werden. Dies wird oftmals nicht berücksichtigt. Die Folge hiervon ist, dass die Riesterzulagen nur anteilmäßig gezahlt werden.


Jeder Inhaber eines Riestervertrages, insbesondere Inhaber eines Bausparvertrages, sollte diese Überprüfung jährlich vornehmen.


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