Viele Riesterverträge wurden abgeschlossen. Doch ob immer richtig geriester wird, ist fraglich? Um
die volle Riesterzulage zu erhalten ist es jedes Jahr notwendig, die Einzahlungen in die Verträge richtig vorzunehmen. Damit ist der richtige Einzahlungsbetrag gemeint. Wie ermittelt man den
Einzahlungsbetrag?
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Berechnung der Riestereinzahlung
Berechnungsschema
Das Berechnungsschema für die Ermittlung des Einzahlungsbetrages ist immer das Gleiche. Ausgangsbasis ist das Jahreseinkommen des Vorjahres. Von diesem Betrag werden 4 % berechnet. Der maximale
Einzahlungsbetrag in einen Riestervertrag beträgt 2.100 Euro.
Wenn man den Betrag ermittelt hat, zieht man die Riesterzulage ab. Diese wird seitens des Staates in den Riestervertrag eingezahlt. Die Differenz, Riesterbetrag - Riesterzulage, ist der
Eigenbetrag pro Jahr.
Welche Riesterzulagen gibt es?
- Inhaber des
Riestervertrages 154
Euro
- Kinder vor 2008
gebohren
185 Euro
- Kinder ab 2008
gebohren
300 Euro
Beträgt die Einzahlung in den Riestervertrag nicht 4 Prozent, wird die Riesterzulage nur anteilmäßig gezahlt.
Arten für den Erhalt der Riesterzulage:
- unmittelbaer Zulagenberechtigung - liegt vor, wenn die Person in die Rentenversicherung einzahlt
- unmittelbar zulagenberechtigt sind auch Eltern während der Erziehungszeit
- mittelbare Zulagenberechtigung - liegt vor, wenn die Person nicht in die Rentenversicherung einzahlt, der Ehepartner jedoch in die Rentenversicherung einzahlt
Besonderheiten bei unmittelbar Riesterberechtigte:
-
die Mindesteinzahlung pro Jahr beträgt 60 Euro
-
Um die volle Zulage zu erhalten muss der Ehepartner, unmittelbar Berechtigter, die volle 4 % in den Riestervertrag
einzahlen
Vorteile von Riesterverträgen:
-
hohe Rendite durch die Riesterzulage
-
hohe Zulagen für Familien mit Kindern
-
Steuerfreiheit der Erträge während der Einzahlungsphase
-
Vorzeitige Verwendung für Neubau oder Kauf einer eigengenutzen Immobilie (Wohnriester)
-
Verwendung für altersgerechte Umbauten
Beispiele:
Ledige Person
berufstätige Frau, Jahreseinkommen 30.000 Euro
4 % von
30.000
1.200 Euro (Riesterbetrag)
-
Riesterzulage
154 Euro
Eigenbetrag
1.046 Euro (pro Jahr, monatlich 88 Euro)
Ehepaar
Er berufstätig, Jahreseinkommen 40.000 Euro, sie nicht berufstätig.
2 Kinder, gebohren 2005 und 2009, Kinder werden Mann zugerechnet
4 % von
40.000 1.600
Euro (Riesterbetrag)
-
Riesterzulage
154 Euro
- Kinderzulage vor 2008
185 Euro
- Kinderzulage nach 2008 300
Euro
Eigenbetrag
961 Euro (pro Jahr, monatlich 81 Euro)
Riestervertrag Ehefrau
Beitrag
60 Euro
Riesterzulage
154 Euro
Jährliche Überprüfung
Warum ist die jährliche Überprüfung notwendig?
Der Hauptgrund ist das veränderte Jahreseinkommen. Bleibt es gleich, bleibt der Einzahlungsbetrag gleich. Steigt das Jahreseinkommen durch Gehaltserhöhungen oder Tariferhöhungen, verändert sich
der 4 %-Betrag.
Der jährliche Riesterbetrag muss neu berechnet werden. Dies wird oftmals nicht berücksichtigt. Die Folge hiervon ist, dass die Riesterzulagen nur anteilmäßig gezahlt werden.
Jeder Inhaber eines Riestervertrages, insbesondere Inhaber eines Bausparvertrages, sollte diese Überprüfung jährlich vornehmen.
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