Ratgeber: Kindergeld 2015

Die Bundesregierung hat für 2015 eine Erhöhung des Kindergeldes beschlossen. Diese gilt rückwirkend für das Jahr 2015.


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Das neue Kindergeld 2015

Bei dem Kindergeld handelt es sich um eine staatliche Leistung. Dieses soll sicherstellen, dass die Grundversorgung des Kindes ab der Geburt gewährleistet ist.

Das Kindergeld wird nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag ist bei der zuständigen Familienkasse zu beantragen. Diese ist bei der Arbeitsagentur angesiedelt.


Rückwirkend für 2015 hat die Bundesregierung am 10.07.2015 einer Erhöhung des Kindergeldes zugestimmt. Die Erhöhung wird für 2015 und 2016 durchgeführt. In 2015 erhöht sich das Kindergeld um 4 Euro und in 2016 um weiter 2 Euro.


Kindergeldzahlungen      2014          2015            2016

1. u. 2. Kind                          184 Euro   188 Euro     190 Euro

3. KInd                                   190 Euro   194 Euro     196 Euro

ab dem 4. Kind                    215 Euro   219 Euro     221 Euro

Ab dem 01.01.2016 wird der Kinderzuschlag um 20 Euro pro Monat erhöht.


 Die Nachzahlund für das Jahr 2015 erfolgt automatisch mit der nächsten Kindergeldzahlung.


Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls für 2015 und 2016 erhöht.

Erhöhung 2015        144 Euro    Kinderfreibetrag   4.512 Euro

Erhöhung 2016           96 Euro   Kinderfreibetrag   4.608 Euro


Ebenfalls wird der Grundfreibetrag für Kinder erhöht.

Diese wirkt bei der Steuererklärung.

Erhöhung 2015    118 Euro    Grundfreibetrag  8.472 Euro

Erhöhung 2016    180 Euro    Grundfreibetrag  8.652 Euro


 Kindergeld wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Befindet sich ein Kind danach in der Ausbildung oder im Studium wird die Zahlung um diese Dauer verlängert.


















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