Die Bundesregierung hat für 2015 eine Erhöhung des Kindergeldes beschlossen. Diese gilt rückwirkend für das Jahr 2015.
Das neue Kindergeld 2015
Bei dem Kindergeld handelt es sich um eine staatliche Leistung. Dieses soll sicherstellen, dass die Grundversorgung des Kindes ab der Geburt gewährleistet ist.
Das Kindergeld wird nur auf Antrag gezahlt. Der Antrag ist bei der zuständigen Familienkasse zu beantragen. Diese ist bei der Arbeitsagentur angesiedelt.
Rückwirkend für 2015 hat die Bundesregierung am 10.07.2015 einer Erhöhung des Kindergeldes zugestimmt. Die Erhöhung wird für 2015 und 2016 durchgeführt. In 2015 erhöht sich das Kindergeld um 4 Euro und in 2016 um weiter 2
Euro.
Kindergeldzahlungen 2014 2015 2016
1. u. 2. Kind 184 Euro 188
Euro 190 Euro
3.
KInd
190 Euro 194 Euro 196 Euro
ab dem 4. Kind 215 Euro 219 Euro 221
Euro
Ab dem 01.01.2016 wird der Kinderzuschlag um 20 Euro pro Monat erhöht.
Die Nachzahlund für das Jahr 2015 erfolgt automatisch mit der nächsten Kindergeldzahlung.
Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls für 2015 und 2016 erhöht.
Erhöhung 2015 144 Euro Kinderfreibetrag 4.512 Euro
Erhöhung 2016 96 Euro Kinderfreibetrag 4.608 Euro
Ebenfalls wird der Grundfreibetrag für Kinder erhöht.
Diese wirkt bei der Steuererklärung.
Erhöhung 2015 118 Euro Grundfreibetrag 8.472 Euro
Erhöhung 2016 180 Euro Grundfreibetrag 8.652 Euro
Kindergeld wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Befindet sich ein Kind danach in der Ausbildung oder im Studium wird die Zahlung um diese Dauer verlängert.
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