Was viele nicht wissen, ist dass der Staat das Bausparen mit einer staatlichen Prämie belohnt. Wer in 2017 einen bestimmten Betrag auf einen Bausparvertrag einzahlt, hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. opti-Kredit als Partner der Bausparkasse Mainz ist Ihr kompetenter Bausparberater im Saarland und Raum Trier. Welche Kriterien gelten für die Wohnungsbauprämie.



BKM-Saarland: Wohnungsbauprämie 2017sichern
Die BKM hat nicht nur sehr gute Bauspartarife, ihre Bausparkunden profitieren auch von den staatlichen Zulagen. So erreichen die Bausparer schneller ihr Ziel. Dabei sind die Ziele ganz unterschiedlich. Der Staat belohnt das Bausparen und gewährt die Wohnungsbauprämie.
opti-Kredit als Partner der BKM im Saarland erklärt Ihnen die Wohnungsbauprämie.
Wer hat Anspruch
Alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland haben Anspruch auf die Wohnungbauprämie. Ob die Steuererklärung abgegeben wird ist dabei unrelevant. Viele sind nicht zur Abgabe verpflichtet, haben aber dennoch Anspruch auf die Wohnungsbauprämie, beispielsweise Schüler.
Wohnungsbauprämie ist an das Alter gebunden. Wer das 16. Lebensjahr in 2017 beendet, hat Anspruch auf die Prämie, das bedeutet man wir in 2017 16 Jahre alt. Eine Obergrenze für die Prämie gibt es nicht. Für Vollwaisen gibt es kein Mindestalter.
Wie hoch muss der Sparbetrag sein
Die Förderung bezieht sich auf einen maximalbetrag. Dieser beträgt
bei Ledigen 512 Euro
bei Eheleuten 1.024 Euro
Sparbeträge darüber hinaus werden nicht gefördert. Wird weniger gespart, wird eine anteilige Wohnungbauprämie gezahlt. Die Mindestsparleistung muss 50 Euro betragen.
Höhe der Wohnungsbauprämie
Die Prämie beträgt 8,8 Prozent auf die eingezahlte Bausparleistung. Die maximale Prämie beträgt
bei Ledigen 45,06 Euro
bei Eheleuten 90,11 Euro
Die Prämie wird nicht dem Bausparvertrag gutgeschrieben, sondern es erfolgt lediglich ein Hinweis auf die Wohnungsbauprämie.
Einkommenshöhe
Der Staat fördert mit seiner Prämie Klein- und Mittelverdiener. Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen. Die Obergrenze für die Prämie beträgt
bei Ledigen 25.600 Euro
bei Eheleuten 51.200 Euro
Wo beantragt man die Wohnungsbauprämie
Die Bausparkasse Mainz versenden sogenannte "Anträge auf Wohnungsbauprämie". Dieser ist auszufüllen und an die BKM zurückzusenden. Diese wird den Antrag an das zuständige Finanzamt weitergeleitet.
Verwendung der Wohnungsbauprämie
Die Prämie ist an eine wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparguthabens gebunden. Nur wer das Guthaben für Kauf, Neubau oder Modernisierung der eigenen Immobilie verwendet erhält die Prämie. Bei wohnwirtschaftlicher Verwendung des Guthabens zahlt das Finanzamt diese Prämie aus.
Zweckfremde Ausgaben werden nicht gefördert. Ausnahme hierfür ist die zweckfremde Verwendung wenn der Bausparer bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Eine zweckfremde Verwendung kann auch bei Arbeitslosigkeit nach Vertragsabschluss vorgenommen werden, ohne dass die Wohnungsbauprämie entfällt.
opti-Kredit als Partner der BKM im Saarland berät Sie zu weiteren Fragen der Wohnungsbauprämie sowie allen weiteren Fragen zu Bausparverträgen der Bausparkasse Mainz.
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