Ob ein Bausparvertrag sinnvoll oder nicht sinnvoll ist; hierzu gibt es viele unterschiedliche Meinungen. Die Bandbreite reicht von "sehr vorteilhaft" bis "total überflüsig". Diie Frage kann auch nicht pauschal beantwortet werden, sondern ist immer auf die jeweilige Person zu beziehen.
Bausparvertrag: Sinnvoll oder nicht sinnvoll
Bevor hier eine Antwort gegeben wird, werden wir die Merkmales eines Bausparvertrages darstellen. Erst wenn diese bekannt sind, können Sie überprüfen ob ein Bausparvertrag sinnvoll oder nicht sinnvoll für Sie ist.
Kombination Sparvertrag und Darlehensvertrag
Der Bausparvertrag besteht aus zwei Komponenten, diese sind ein Sparvertrag und einem Darlehensvertrag.. Dabei ist der Sparvertrag vorgelagert. Erst wenn der Vertrag regelmäßig angespart wurde, kann ein Darlehen gewährt werden. Das besondere dabei ist, dass die Vertragshöhe schon bei Vertragsabschluss festgelegt werden muss. Änderungen können später zwar noch vorgenommen werden, jedoch nur solange wie der gültige Tarif angeboten wird.
Sparvertrag
Damit in einer bestimmten Zeit ein Darlehensanspruch besteht muss eine regelmäßige Ansparung erfolgen. Die Höhe der Sparrate ist abhängig von der Bausparsumme. In der Regel beträgt die Sparrate ca. 3 Promille der Bausparsumme.
Bei einer Bausparsumme von 50.000 Euro und 3 Promille beträgt die Sparrate 150 Euro monatlich.
Im Gegensatz zu einem klassischen Sparvertrag ist die Sparrate nicht starr festgeschrieben, es handelt sich um einen Empfehlungswert. Wer mehr oder weniger einzahlen will kann dies tun. Auch einmalige Sonderzahlungen oder das gänzliche Aussetzen der Sparrate ist möglich. Allerdings verschiebt sich der Darlehensanspruch dann zeitlich nach hinten.
Somit gilt, wer mehr einzahlt als empfohlen hat früher einen Anspruch auf ein Darlehen; wer weniger einzahlt muss länger warten.
Darlehensvertrag (auch Bauspardarlehen genannt)
Wenn der Bausparvertrag in einer gewissen Höhe angespart ist, besteht ein Anspruch auf ein Darlehen. Das besondere hierbei ist, dass schon zu Beginn des Vertrages die Darlehensbedingungen festgelegt werden. Diese sind die Verzinsung und die monatliche Rückzahlungsrate. Hierdurch besteht absolute Planungssicherheit.
Zuteilung
Der Zuteilungstermin ist ganz elementar beim Bausparvertrag. Dieser Zeitpunkt ermöglicht den Übergang von Sparvertrag zum Darlehensvertrag. Ab der Zuteilung hat der Bausparer einen Anspruch auf das Bauspardarlehen. Ob das Darlehen genommen wird oder vorerst nicht, entscheidet der Bausparer.
Die Berechnung des Zuteilungstermins erfolgt anhand eines Punktesystems. Maßgebend hierfür ist die Höhe der Sparleistungen, die Regelmäßigkeit der Zahlungen, aber auch Faktoren wie Tilgungshöhe sind entscheidend. Oftmals kann die Zuteilung beschleunigt oder verlangsamt werden. Ein Beratung diesbezüglich ist ratsam.
Beurteilung des Bauspardarlehens
Dadurch, dass der Zinssatz des Darlehens festgelegt ist, können zwei Szenarien entstehn. Das Zinsniveau zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme kann höher liegen. Dann hat der Bausparer einen Zinsvorteil. Je höher das Zinsniveau, um so größer ist dieser Vorteil
Zinssatz Bauspardarlehen 4%, Marktniveau 6 %; der Vorteil beträgt dann 2 %
Umgekehrt kann das spätere Zinsniveau auch unter dem Darlehenszinsatz liegen. Dann hat der Bausparer einen Zinsnachteil.
Zinssatz Bauspardarlehen 4 %, Marktniveau 3 %, der Nachteil beträgt 1 %
Allerdings kann dieser Nachteil vermieden werden. Das Bauspardarlehen muss nicht genommen werden. Immer wenn der Marktzinssatz unter dem Zinssatz des Bausdpardarlehens liegt, ist es nicht sinnvoll dieses zu beanspruchen.
Es können jedoch Aspekte eintreten, die dennoch die Darlehensinanspruchnahme vorteilhaft werden lassen. Hierbei ist es immer notwendig, die Einzelsituation zu beurteilen.
Bauspartarif
Bei der Beurteilung, ob ein Bausparvertrag sinnvoll oder nicht sinnvoll ist, kommt es auch auf den jeweiligen Tarif an. Jede Bausparkasse bietet in der Regel verschiedene Tarife an. Der jeweilige Tarif regelt die einzelnen Vertragsbedingungen.
Diese Punkte sind:
- Abschlussgebühr
- Guthabenverzinsung
- Jahresgebühr
- Empfohlene Sparrate
- Darlehenszins
- Tilgungsrate (Annuität)
- Möglichkeiten von Vertragsveränderungen
Abschlussgebühr
Die Abschklussgebühr ist einmalig und wird i.d.R. mit den ersten Sparraten verrechnet. Sie liegt zwischen 1 und 1,6 %. Die Abschlussgebühr ist das Entgelt für die Bausparkasse.
Guthabenverzinsung
Das Guthaben in der Ansparphase wird mit einem festgelegten Zinssatz verzinst. Dieser richtet sich einerseits nach dem Marktzins aber auch nach dem gewünschten Zweck des Bausparvertrages.
Jahresgebühr
Dies beträgt ca. 10 bis 15 Euro, bei einigen Tarifen entfällt diese Gebühr. Sie dient der Bausparkasse zur Deckung der Kosten, die dieser bei der Verwaltung des Bausparvertrages entsehen.
Empfohlene Sparrate
Im Tarif ist die jeweilige Sparrate als Promillewert des Bausparvertrages genannt. Dieser Wert dient als Richtwert, damit der Bausparvertrag innerhalb einer bestimmten Zeit in die Zuteilung kommt. Der Bausparer kann die Sparleistung jedoch verändern, sowohl nach oben als auch nach unten.
Darlehenszins
Das besondere beim Bausparvertrag ist, dass der Zinssatz für das Bauspardarlehen festgelegt wird. Es ändert sich nicht mehr. Somit weiß der Bausparer genau wie hoch die Verzinsung ist, somit besteht Planungssicherheit.
Tilgungsrate
Die Rückzahlungsrate ist ebenfalls als Promillewert der Bausparhöhe festgelegt. I.R. beträgt diese 6 Promille davon. Eine spätere Unterschreitung dieser Tilgungsrate ist nicht möglich, eine höhere Rückzahlungsrate ist jedoch möglich.
Vertragsänderungen
In dem Tarif ist festgelegt, welche Punkte geändert werden können, so kann die Tilgungsrate i.d.R. geändert werden. Jedoch können Änderungen gravierende Folgen haben. Hier empfiehlt es sich immer einen Bausparberater zu kontaktieren.
Bausparkassen bieten Trarife an, die für Sparer geeignet sind, sowie Tarife, die für Darlehensnehmer geeignet sind. Ob ein Bausparvertrag sinnvoll oder nicht sinnvoll ist, hängt somit auch von dem Ziel ab. Daher ist es wichtig den jeweiligen Tarif zu wählen.
Staatliche Prämien beim Bausparen
Der Staat fördert die Möglichkeit des Immobilienerwerbs. Die eigene Immobilie ist die beste Altersvorsorge und die beste Möglichkeit des Wohnens. Damit dieses Ziel von möglichst vielen Interessenten erreicht wird, fördert der Staat das Bausparen mit Prämien. Um diese zu erhalten sind gewisse Kriterien erforderlich.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie mit derzeit 8,8 Prozent ist an folgende Kriterien gebunden.
Diese sind:
- Sparbetrag
- Zu versteuerndes Einkommen
- Verwendung der Wohnungsbauprämie
- Alter des Bausparers
Sparbetrag
Der jährlich geförderte Sparbetrag beträg bei ledigen Personen 512 Euro, bei Verheirateten 1.024 Euro. Sparleistungen darunter werden anteilig gefördert. Sparleistungen über die Maximalbeträge werden nicht gefördert.
Zu versteuerndes Einkommen
Ziel des Staates ist es einkommensschwächere Personen zu fördern, daher wird das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt. Diese ergibt sich aus dem Steuerbescheid.
Bei ledigen Personen darf es 25.600 Euro nicht überschreiten, bei Verheirateten beträgt es 51.200 Euro.
Da die Prämie seitens des Finanzamtes gewährt wird, überprüft diese die Einkommensgrenze.
Verwendung der Wohnungsbauprämie
Das Bausparguthaben oder das Bauspardarlehen muss wohnwirtschaftlich verwendet werden, diese sind der Kauf, der Bau oder die Modernisierung von eigenen genutzen Immobilien. Das Finanzamt kann einen Nachweis in Form von Rechnungen verlangen.
Einzige Ausnahme von der wohnwirtschaftlichen Verwendung ist bei einem Vertragsabschluss bei dem der Bausparer das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Hier darf die Prämie frei verwendet werden.
Alter des Bausparers
Erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres besteht Anspruch auf die Wohnungsbauprämie, und zwar für das Jahr zu diesem Zeitpunkt.
Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht.
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzuloage ist eine weitere staatliche Förderung. Sie bezieht sich auf die vermögenswirksame Leistung. Viele Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitern diese als Zusatzentgeld zum Lohn. Zahlt der Arbeitgeber keine vermögenswirksame Leistung oder nur einen Teil, kann der Arbeitnehmer diese aus eigenen Mitteln erbringen. Sie wird dann vom Lohn direkt abgezogen.
Die Arbeitnehmersparzulage ist an folgende Kriterien gebunden:
- Maximal werden 470 Euro gefördert
- Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9 %
- zu versteuerndes Einkommen als Fördergrundlage
Maximaler Förderbetrag
Im Gegensatz zu einem Banksparvertrag besteht bei einem Bausparvertrag ein erhöhter Förderungsbetrag von 470 Euro pro Jahr
Die Arbeitnehmersparzulage
Sie beträgt 9 % und wird von dem eingezahlten Betrag berechnet. Bei voller Einzahlung von 470 Euro beträgt die Prämie 43 Euro. Wird weniger eingezahlt errechnet sie sich anteilmäßig.
Zu versteuerndes Einkommen
Analog zur Wohnungsbauprämie wird auch hier das zu versteuernde Einkommen an die Gewährung der Prämie gekoppelt.
Bei ledigen Personen darf es 17.900 Euro und bei Verheirateten 35.800 Euro nicht übersteigen.
Wird diese Einkommensgrenz überschritten können die Beiträge für die Wohnungsbauprämie angerechnet werden.
Fazit
Jeder kann nun für sich selber prüfen, ob ein Bausparvertrag sinnvoll oder nicht sinnvoll ist.
Für Arbeitnehmer oder Rentner dürfte die staatliche Prämierung ausschlaggebend sein.
Für junge Menschen dürfte daneben die Zinssicherheit für spätere Baudarlehen von großer Bedeutung sein. Gerade in Niedrigzinsphasen wie 2017 kann der sehr günstige Darlehenszinssatz gesichert werden. Hieraus kann sich für eine spätere Baufinanzierung ein immenser Zinsvorteil ergeben.
Bausparverträge bieten auch eine gute Kombination für eine Baufinanzierung. Somit kann eine Zinssicherheit für die gesamte Laufzeit erreicht werden.
Manche Bauspartarife beinhalten eine Zusatzprämie, wenn auf das Bauspardarlehen verzichtet wird.
Wir hoffen, dass dieser Artikel Ihnen hilfreich für Ihre Entscheidung ist. Gerne freuen wir uns über Ihr Kommentar
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