Grunderwerbsteuer im Saarland: Wissenswertes

Jeder Erwerber einer Immobilie oder eines Baugrundstückes hat die Erfahrung mit der Grunderwerbssteuer gemacht. Die Grunderwerbssteuer im Saarland ist bundesweit mit die am höchsten. Was sollte man wissen?

 

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Aktuelle Grunderwerbsteuer im Saarland

Seit dem 01.01.2015 beträgt die derzeitige Grunderwerbsteuer im Saarland  6,5 %, damit liegt sie im Vergleich zu anderen Bundesländern mit an der Spitze. In den Bundesländern Brandenburg, Nordrhein-Westfahlen, Schleswig-Holstein und Thüringen liegt sie mit 6,5 % ebenfalls an der Spitze im Ländervergleich. In den Bundesländern Bayern und Sachsen wird dagegen keine Grunderwerbsteuer erhoben.

 

Die saarländische Grunderwerbsteuer entwickelte sich wie folgt:

  • 01.01.2012: Anhebung auf 4,5 %
  • 01.01.2013 Anhebung auf 5,5 %
  • 01.01.2015 Anhebung auf 6,5 %

Die stetige Erhöhung hat dazu geführt, dass der Kauf von Baugrundstücken und Immobilien im Sarland mit hohen Nebenkosten verbunden ist, dies hat große Bedeutung bei der Gesamtfinanzierung

Wann entfällt die Grunderwerbsteuer

Generell ist die Grunderwerbsteuerbei allen Käufen von Baugrundstücken oder Immobilien im Saarland oder anderen Bundesländern zu entrichten. Jedoch gibt es bestimmte Ausnahmen. Diese sind:

 

  • Das Grundstück kostet weniger als 2.500 Euro
  • die Immobilie wird vom Ehepartner oder Lebenspartner erworben
  • die Immobilie wird von Verwandten ersten Grades erworben
  • Immobilienerwerb durch Erbschaft oder Schenkung, hier fällt eine Erbschafts oder Schenkungssteuer an

Besonders der Erwerb einer Immobilie von Verwandten erspart hohe zusätzliche Kosten, die Baufinanzierung wird hierdurch erleichtert.

Die Grunderwerbsteuer bei der Baufinanzierung

Im Gegensatz zu anderen Kosten wird die Grunderwerbsteuer mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig. Sie ist in der Regel innerhalb eines Monats zu entrichten.

 

Dies hat eine hohe Bedeutung für die Baufinanzierung. Ist der Bauherr oder der Käufer nicht in der Lage diese aus Eigenmittel zu bezahlen, wird die Steuer in der Regel in die Baufinanzierung einbezogen. Zusammen mit evtl. anfallenden Maklerkosten sowie den Notarkosten und Kosten des Grundbuchamtes gehört die Grunderwerbssteuer zu den Nebenkosten.

 

In der Regel werden diese nicht über die Baufinanzierung mitfinanziert, sie sollten möglichst aus Eigenmittel bezahlt werden. Immer häufiger werden diese Nebenkosten in die Gesamtfinanzierung mit eingebunden. Somit übersteigt der Finanzierungsbedarf die Kosten der Immobilie.

 

Da nicht alle Banken die Nebenkosten finanzieren, haben sich einige Spezialbanken auf deren Finanzierung spezialisert.  Gute Finanzberater beziehen diese Banken in die Gesamtfinanzierung mit ein, so dass deren Finanzierung ebenfalls gesichert ist.

 

In dem nachfolgenden Beispiel soll eine Gesamtfinanzierung dargestellt werden. Der Kaufpreis der Immobilie beträgt 300.000 Euro. Die Grunderwerbsteuer im Saarland beträgt 19.500 Euro Die Notarkosten und Grundbuchkosten betragen 2.500 Euro.

 

Immobilienkosten                   300.000 Euro

+ Nebenkosten                           22.000 Euro

Gesamtkosten                          322.000 Euro

 

Bankdarlehen                            300.000 Euro  (100 % der Immobilienkosten)

Darlehen der Nebenkosten        22.000 Euro (7,33 % des Kaufpreises, i.d.R. werden bis ca. 20 % der Immobilienkosten als Nebenkosten von Spezialbanken finanziert)

 

Banken sprechen bei einer solchen Finanzierung von einer über 100 Prozent liegenden Finanzierung, bsp hier von einer 107,3 % Finanzierung des Beleihungswertes. Diese Nebenkostenfinanzierung werden ebenfalls durch Grundschulden abgesichert.

 

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Vergleich Grunderwerbsteuer bei Kauf eines Grundstückes oder einer Immobilie

Die Grunderwerbsteuer im Saarland und allen anderen Bundesländern bezieht sich immer auf den Kaufpreis. Ein Bauher, der nur ein Grundstück kauft und darauf eine Immobilie erstellt, zahlt die Grunderwerbsteuer nur auf den Kaufpreis für das Grundstück.

 

Erwirb der Käufer dagegen ein Grundstück mit einer darauf vorhandenen Wohnobjekt, bezieht sich die Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis. In diesen Fällen können hohe Grunderwerbsteuern anfallen.

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