Riester-Förderung: Erhöhung ab 2018

Der Gesetzgeber hat mit dem "Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente" auch die Verbesserung der staatlichen Altersvorsorge beschlossen. Die Riester-Förderung erhöht sich ab 2018. Dies führt zu einer Verbesserung der Altersvorsorge mit einem Riestervertrag.

 

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Riester-Förderung ab 2018

Mit dem "Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente" wird auch die Riester-Förderung verändert. Die Grundzulage wird ab 2018 von 154 auf 175 Euro angehoben. Dies entspricht einer anhebung um ca. 13,5 %.

 

Mit dem neuen Gesetz beabsichtig der Gesetzgeber, dass die Altersvorsorge durch Eigenvorsorge gestärkt wird. Mit der Erhöhung der Grundzulage auf 175 Euro wird Riestern deutlich attraktiver. Die Grundzulage bezieht sich jedoch nur auf den Rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sowie dessen Ehepartner soweit er kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen hat.

 

Die Kinderzulage ist unverändert geblieben. Sie beträgt

  • für geborene Kinder vor 2008      185 Euro
  • für geborene Kinder ab 2008       300 Euro

Hier hätte der Gesetzgeber Familien stärker fördern können. Gerade Familien bedürfen dem stärkeren Schutz des Staates. Die Anhebung der Kinderfreibeträge ist jedoch unterblieben.

Förderberechnungsgrundlage und Förderbeispiele

Die volle Riesterzulage erhält nur derjenige der 4 % seines Bruttoeinkommens im Vorjahr in einen Riestervertrag einzahlt.  Die maximale Einzahlung auf einen Riester-Vertrag beträgt 2.100 Euro. Die Zulagen werden hierbei angerechnet, so dass der Eigenanteil geringer ist, insbesonder bei Arbeitnehmern mit Kinder.

 

Riester-Förderung:

 

Grundzulage

ab 2018                   175 Euro

 

Familienzulage

Kinder vor 2008      185 Euro

Kinder ab 2008       300 Euro

 

Tipp: Mit einem Bausparvertrag können Sie altersgerechte Umbaumaßnahmen vornehmen oder eine Reduzierung von Baudarlehen vornehmen.

 

Berechnungsbeispiele

 

Arbeitnehmer unverheiratet, Vorjahresbruttoeinkommen  36.000 Euro.

4 % von 36.000   =  1.440 Euro

./. Grundzulage          175 Euro

Eigenanteil              1.265 Euro

 

Eheleute, Er arbeitet, Ehefrau nicht.  Bruttoeinkommen 50.000 Euro

2 Kinder, geb. 05.05.2003 und 06.06.2008

 

Ehemann

4 % von 50.000     =  2.000 Euro

./. Grundzulage            175 Euro

./. Kinderzulage            185 Euro

./. Kinderzulage            300 Euro

Eigenanteil                  1.340 Euro

 

Kinder wurden Ehemann zugerechnet, sie können aber auch der Ehefrau zugerechnet werden. Wird nichtsangegeben, werden sie der Ehefrau zugeordnet.

 

Ehefrau

Eigenbeitrag                   60 Euro   (Es muss ein eigener Riester-Vertrag bestehen

+ Grundzulage             175 Euro 

Riester-Förderung für Geringverdiener

Die Riester-Rente war bisher für Bezieher mit geringem Einkommen uninteressant. Die spätere Riester-Rente wurde auf die Grundsicherung angerechnet. Hierdurch war der Anreiz für Konsumverzicht und Sparen für das Alter äußerst gering. Auch steuerlich brachte Riestersparen nichts, da diese Arbeitnehmer oftmals keine oder nur geringe Einkommen zahlen.

 

Riester-Förderung ab 2018 bei Grundsicherung

 

Die Bezieher einer Riester-Rente dürfen mindestens 100 Euro und maximal 200 Euro davon behalten. diese werden nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Liegt die Riester-Rente unter 100 Euro, greift der Grundfreibetrag von 100 Euro.

Ab einer Riester-Rente von 100 Euro dürfen 30 % behalten werden. Insgesamt darf diese Summe maximal 202 Euro betragen.

 

Beispiel

Die Riesterrente beträgt mtl. 160 Euro. Bei Bezug der Grundsicherung ergibt sich folgende Berechnung:

Grundfreibetrag                     100 Euro

30 % von 60 Euro                    18 Euro

 

Der anzurechnende Betrag beträgt 48 Euro.

Diese Regelung ist ein wichtiges Signal zur Ausnutzung der Riesterrente

 

Abfindungsoption bei Kleinbetragsrenten

 

Wenn die mtl. Riester-Rente sehr gering ist, hat der Anbieter das Recht, diese Rente durch eine Einmalzahlung zu Beginn der Rentenzahlung abzufinden. Bisher unterlag diese Einmalzahlung der vollen Besteuerung. Ab 2018 werden diese Einmalzahlungen ermäßigt besteuert.

Die neuen Rister-Verträge ab 2018 müssen das Datum der Besteuerung beinhalten. Hier kann gewählt werden,ob die Einmalzahlung im laufenden Jahr des Rentenbezugs oder dem Folgejahr besteuert wird.

 

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