Viele haben einen Riestervertrag, doch wird er immer richtig bespart? Um die volle Riesterförderung zu erhalten, ist die richtige Besparung die Grundvoraussetzung.
Was ist zu beachten?
Erforderliche Sparleistung
Um die richtige Besparung im Jahr zu erreichen, ist es notwendig das Berechnungsschema hierfür zu kennen.
Ausgangslage sind 4 % vom Bruttoeinkommen des Vorjahres, maximal 2.100 Euro.
Hiervon wird die Grundzulage abgezogen. Diese beträgt 154 Euro für den Sparer.
Hat der Sparer Kinder so können weitere Zulagen für jedes Kind abgezogen werden.
Die Kinderzulage richtet sich nach dem Geburtsdatum. Kinder, die vor 2008 gebohren wurden, erhalten eine Zulage von 185 Euro; für Kinder, die nach 2008 gebohren wurden, beträgt die Zulage 300 Euro pro Jahr.
Der verbleibende Restbetrag aus diesem Rechenvorgang ergibt die erforderliche Sparleistung aus Egenmitteln. Nur wenn diese vollständig erbracht wird, erhält man auch die volle Zulagen. Ist die Sparleistung geringer, erhält man auch nur die anteilige Zulagen.
Daher ist es gegen Ende des Jahres sehr wichtig, die bisher erbrachte Sparleistung zu überprüfen. Ein guter Bausparberater erinnert den Kunden an die Überprüfung. Gleiches gilt natürlich auch für die Wohnungsbauprämie. Auch hier ist die Überprüfung der Sparleistung notwendig.
Rechenbeispiele:
Bruttoeinkommen im Vorjahr 40.000 Euro.
Bausparer ist ledig und hat keine Kinder
4 % von 40.000 = 1.600 Euro
./. Grundzulage 154 Euro
Eigene Sparleistung 1.446 Euro im Jahr
Jahreseinkommen 50.000 Euro
Verheiratet; 2 Kinder, eins davon 2007 gebohren, das zweite Kind 2010 gebohren
Ehepartner/in hat kein eigenes Einkommen
4 % von 50.000 = 2.000 Euro
./. Grundzulage 154 Euro
./. Kinderzulage 185 Euro für Kind vor 2008
./. Kinderzulage 300 Euro für Kind nach 2008
Eigenbeitrag 1.361 Euro
Der Ehepartner/in kann einen eigenen Riestervertrag abschliessen. Als mittelbar berechtige Person reicht hier ein eigene Sparleistung von 60 Euro um die volle Grundzulage in Höhe von 154 Euro zu erhalten.
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